AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltung

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Montiva e.U. (FN 563976b) und natürlichen sowie

juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft und gegenüber unter-

nehmerischen Kunden auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

 

Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle

Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.montiva.at) und

wurden diese auch an den Kunden übermittelt.

 

1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nach

Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

 

  1. Angebot/Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführten Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.4. Rücktrittsrecht des Verbrauchers: Hat der Verbraucher gem. § 3 KSchG seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen noch bei einem von diesen dafür auf einer Messe oder einem Markt benützen Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages.

2.5. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassenden Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben. 

 

  1. Preise

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine

Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackung-, Transport-, Verladung- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung

gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

3.4. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert vereinbart nach dem VPI 2020 und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der

Monat zugrunde gelegt, indem der Vertrag abgeschlossen wurde.

 

  1. Zahlung

4.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, der Rest nach Übergabe des Vertragsgegenstandes fällig.

4.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.

4.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.

4.4. Gegenüber Unternehmen als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4% p.a.

4.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.

4.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

4.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen auf bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gilt gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

4.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine

Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen.

4.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

4.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 30,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin.

5.2. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Vertragsgegenstand, gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden.

5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

 

  1. Leistungsausführung

6.1. Änderungswünsche des Kunden werden berücksichtigt, wenn sie aus technischen Gründen

erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

6.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen

unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

 

  1. Leistungsfristen und Termine

7.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen.

7.2. Wir sind berechtigt, bei einer vom Kunden zu vertretenden Leistungsverzögerung die Kosten der Lagerung des Kaufgegenstandes zuden in unserem Betrieb zu ortsüblichen Konditionen zusätzlich zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.

7.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

7.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

 

  1. Gefahrtragung

8.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.

8.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über sobald wir den Vertragsgegenstand zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, diese selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.

8.3. Der unternehmerische Kunde wird sich selbst gegen dieses Risiko entsprechend versichern. 

 

  1. Annahmeverzug

9.1. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, das Entgelt für die erbrachte Leistung fällig zu stellen, angefallene Lagergebühren zusätzlich zu verrechnen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

9.2. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

10.1. Wir behalten uns das Eigentum am Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises vor.

10.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand während des Bestehens des Eigentums-

vorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat

der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

 

Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf den Vertragsgegenstand zu

unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel des Vertragsgegenstandes sowie den eigen-en Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf den Vertrags-gegenstand entstehen.

 

10.3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht gemäß Ziffer 10.2. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus-

zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

 

10.4. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter

Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers/Erwerbers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Entgeltforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.

 

10.5. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern oder auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er uns alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, umgehend zur Verfügung zu stellen.

 

10.6. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

10.7. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

 

  1. Unser geistiges Eigentum

11.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind bleiben unser geistiges Eigentum.

11.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopien und bedarf unserer ausdrücklichen

Zustimmung.

11.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangen Wissens Dritten gegenüber.

 

  1. Gewährleistung

12.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.

12.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (zB förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistungen in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

12.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.

12.4. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden mindestens zwei Versuche einzuräumen.

12.5. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

12.6. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde uns die Anlage bzw. den Kaufgegenstand ohne schuldhafte Verzögerung zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen.

12.7. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind unverzüglich, spätestens zehn Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden

 

12.8. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

12.9. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

12.10. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.

12.11. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

 

  1. Haftung

13.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

13.3. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.

13.4. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.

13.5.  Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgung von Bedienungsanleitungen und -Vorschriften, fehlerhafter Montage, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war, sowie aufgrund Unterlassung notwendiger Wartungen.

13.6. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen Hinweise von uns und vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der

übrigen Teile nicht berührt.

 

  1. Allgemeines

15.1.Es gilt österreichisches Recht

15.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

15.3. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens

15.4. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für

unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

15.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekanntzugeben.

15.6. Die derzeit herrschende Ungewissheit in Zusammenhang mit der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und wurde dies in den Geschäftsbedingungen miteinbezogen.

 

  1. Regelungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Der/die Käufer/in verpflichten sich zur umfassenden Auskunftspflicht gegenüber dem Verkäufer, insbesondere zur Sicherstellung der Einhaltung der §§ 365m – 365z GewO oder anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen. Der/die Käufer/in verpflichtet sich ferner, dem Verkäufer allfällige Dokumente, die unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen sind, vorzulegen. Handelt es sich um nicht deutschsprachige Dokumente, so ist vom Käufer sicherzustellen, dass für Dritte die Dokumente und Eigentumsverhältnisse verständlich nachvollziehbar sind. Der/die Käufer/in verpflichtet sich im Falle der Verletzung seiner Auskunftspflicht den Verkäufer für alle diesem daraus entstehenden Schäden schad- und klaglos zu halten.